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Medizinrecht: 3.000 € Schmerzensgeld - Erfolglose Augenoperation ohne wirksame Aufklärung

21.03.2002

Augenschaden nach unzureichender Aufklärung.

Die Klägerin litt unter Fehlsichtigkeit, sowie unter dem Sicca-Symptomatik ("trockenen Augen"). Sie unterzog sich mehren Laser-Augenoperationen. Sie wurde zuvor jedoch nicht wirksam darüber aufgeklärt, so dass keine wirksame Einwilligung ihrerseits vorlag. Die Operationen blieben erfolglos. Als Folge der Operationen litt die Klägerin seitdem an einer erhöhten Blendempfindlichkeit der Augen.

Schmerzensgeld: 3.000 € 

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2002 - 8 U 117/01 - OLGR 2003, 408 = NJW-RR 2003, 89

Rechtgebiet(e):
Medizinrecht

 

 
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